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Beraterprofil / Datenschutzerklärung

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und gehandhabt – garantiert.

Mit Beginn unserer Zusammenarbeit werden Sie uns zahlreiche Informationen, interne Daten und Ablaufbeschreibungen zur Verfügung stellen, damit wir unsere Dienstleistungen erbringen können. Sie erhalten deshalb von uns diese DATENSCHUTZERKLÄRUNG, mit der wir uns verpflichten, über alle gewonnenen Daten, Sachverhalte, personen- und unternehmensbezogene Daten Stillschweigen zu wahren. Diese Erklärung gilt insbesondere über den Beratungszeitraum hinaus.

Aus juristischer Sicht stellt sich diese Datenschutzerklärung wie folgt dar:

Das Unternehmen, Rainer Zopp Organisationsberatung, als Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Verarbeitung übergebenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und entsprechend § 11 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nur nach den Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten oder zu nutzen. Eine anderweitige Verwendung oder Verarbeitung der übergebenen Unterlagen darf nicht erfolgen. Vom Auftragnehmer werden angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um die Einhaltung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten (§ 9 BDSG), insbesondere um jede Möglichkeit der Kenntnisnahme, Manipulation oder Entwendung von Daten durch Dritte auszuschließen. Nach Auftragsende sind alle übergebenen personenbezogenen Daten zu löschen bzw. nach Weisung an den Auftraggeber zurückzureichen.

 
 

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind entsprechend § 5 BDSG auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichtet worden. Ein Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers nach § 4f BDSG ist im Unternehmen benannt worden. Jeder Kunde hat auf Wunsch die Möglichkeit, die ordnungsgemäße Abwicklung seines Auftrages beim Auftragnehmer zu kontrollieren, z. B. durch seinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Vgl. dazu § 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG. Im übrigen gelten die sonstigen Vereinbarungen und Weisungen. Zu einer umfassenden schriftlichen Regelung des Auftragsverhältnisses mit einer Abgrenzung der Rechte, Kompetenzen und Verpflichtungen von Auftraggeber und Auftragnehmer (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 2 BDSG und Nr. 6 der Anlage zu § 9 BDSG) sind wir gerne bereit.

 
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